AGB
Die Fahrzeugreinigung in der Autowaschanlage erfolgt auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Leistungserbringung
Der Betreiber gewährleistet eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Reinigung. Offensichtliche Reinigungsmängel
sind vom Kunden unverzüglich nach Verlassen der Waschanlage anzuzeigen. Ein Anspruch auf Nachbesserung
besteht nur bei rechtzeitiger Reklamation.
2. Bedienungs- und Sicherheitshinweise
Die Einfahrt-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise sowie Anweisungen des Personals sind zwingend zu befolgen.
Zuwiderhandlungen können zum Haftungsausschluss führen.
3. Ausschluss von Fahrzeugen
Das Personal ist berechtigt, Fahrzeuge von der Nutzung auszuschließen, wenn erkennbar ist, dass aufgrund besonderer
Merkmale (z. B. lose Anbauteile, Vorschäden) eine Beschädigung zu erwarten ist.
4. Mitteilungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, das Personal vor Einfahrt auf alle ihm bekannten Besonderheiten und Vorschäden des Fahrzeugs
hinzuweisen, die zu Schäden am eigenen Fahrzeug, an der Waschanlage oder an anderen Fahrzeugen führen können.
5. Haftung des Betreibers
Der Betreiber haftet für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen oder auf einer Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare,
vertragstypische Schäden begrenzt.
6. Schadensanzeige
Schäden, insbesondere sichtbare Schäden, sind dem Anlagenpersonal vor Verlassen des Betriebsgeländes mitzuteilen.
Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt nicht bei verdeckten Schäden, sofern diese
unverzüglich nach Feststellung gemeldet werden.
7. Haftungsausschlüsse
Die Haftung ist – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten – ausgeschlossen
für Schäden, die zurückzuführen sind auf:
• Nicht ordnungsgemäß befestigte oder nicht serienmäßige Fahrzeugteile (z. B. Spoiler, Antennen, Spiegel, Zierleisten,
Scheinwerfer, Scheibenwischer etc.)
• Nichtbeachtung der Einfahrts-, Benutzungs- oder Bedienungshinweise
• Felgen und Reifen mit:
• einer Breite über 33,5 cm
• einer Höhe unter 7,0 cm
• Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen oder tiefergelegtem Fahrwerk
• Nachgerüstete, nicht werkseitige Fahrzeugteile
• Beschädigungen durch Fahrzeugsensoren (z. B. automatisch ausfahrende Kameras/Sensoren)
• Fahrzeuge mit einem Alter von über 20 Jahren (Oldtimer)
• Eloxierte oder verchromte Teile, insbesondere bei Felgen
8. Waschen auf eigene Gefahr
Bei Nichtbeachtung der o. g. Hinweise und Ausschlüsse erfolgt die Fahrzeugwäsche ausdrücklich auf eigenes Risiko.
Eine Haftung durch den Betreiber wird in diesen Fällen ausgeschlossen.
9. Beschädigungen an der Waschanlage
Beschädigungen an der Anlage, dem Gebäude oder dem Zubehör, die durch den Kunden verursacht werden, sind unverzüglich
und unaufgefordert zu melden. Die Kosten für Reparaturen trägt der Verursacher.
10. Haftung für abstehende Teile
Es wird keine Haftung für Schäden an abstehenden Fahrzeugteilen (z. B. Dachspoiler, Außenspiegel, Antennen etc.) übernommen,
sofern diese nicht serienmäßig befestigt oder nicht fachgerecht montiert wurden.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
Stand 07/2025